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   BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13   

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BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13 (https://dejure.org/2014,8882)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 WB 35.13 (https://dejure.org/2014,8882)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 WB 35.13 (https://dejure.org/2014,8882)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    SG § 3 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 3 Satz 1
    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe; Verwendungsentscheidung; Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal -.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 3 Abs. 1
    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe; Verwendungsentscheidung; Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal -

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, § 17 Abs 3 S 1 WBO
    Verwendungsentscheidung der Personalauswahlkonferenz; dienstliche Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Zuordnung zum "Zukunftspersonal" der Heeresfliegertruppe - Fliegerischer Dienst; Anfechtbarkeit einer Entscheidung der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" bzgl. der Nichtzuordnung zum Zukunftspersonal der ...

  • rewis.io

    Verwendungsentscheidung der Personalauswahlkonferenz; dienstliche Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Soldaten auf Zuordnung zum "Zukunftspersonal" der Heeresfliegertruppe - Fliegerischer Dienst; Anfechtbarkeit einer Entscheidung der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" bzgl. der Nichtzuordnung zum Zukunftspersonal der ...

  • rechtsportal.de

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Soldaten auf Zuordnung zum "Zukunftspersonal" der Heeresfliegertruppe - Fliegerischer Dienst; Anfechtbarkeit einer Entscheidung der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" bzgl. der Nichtzuordnung zum Zukunftspersonal der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwendungsentscheidung der Personalauswahlkonferenz - "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe"

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 28).

    Denn der entscheidende Sinn und Zweck der Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen, einerseits einem nicht ausgewählten Soldaten die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Gründe für die Ablehnung und andererseits dem Gericht die Möglichkeit der eigenständigen Nachvollziehung der angegriffenen Entscheidung zu eröffnen (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 jeweils Rn. 35), ist hier erfüllt.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09

    Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Es trifft zwar zu, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 16 m.w.N.).

    Einschränkend hat der Senat aber ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO - anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - BVerwGE 76, 50 , vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 5 S. 6 und vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 32) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169) folgt bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen.
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 28).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Zu den Auswahlentscheidungen, die am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG bzw. des § 3 Abs. 1 SG auszurichten sind, gehören auch die Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und über die militärische Laufbahnzulassung bzw. den Laufbahnwechsel (Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 25 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 37 ).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Einschränkend hat der Senat aber ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO - anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - BVerwGE 76, 50 , vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 5 S. 6 und vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 32) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Einschränkend hat der Senat aber ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO - anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - BVerwGE 76, 50 , vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 5 S. 6 und vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 32) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Zu den Auswahlentscheidungen, die am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG bzw. des § 3 Abs. 1 SG auszurichten sind, gehören auch die Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und über die militärische Laufbahnzulassung bzw. den Laufbahnwechsel (Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 25 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 37 ).
  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10

    Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 28).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
    Es trifft zwar zu, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte

  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 43.15

    Heeresfliegertruppe; Zukunftspersonal; Personalauswahl; Auswahlkonferenz;

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung der Auswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal", einen Soldaten nicht dem Zukunftspersonal zuzuordnen, eine anfechtbare dienstliche Maßnahme dar (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 LS und Rn. 22 ff.).

    Die Entscheidung, den Antragsteller nicht in der Auswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal" zu betrachten, weist damit eine dienstpostenbezogene Komponente auf, weil sie ihn von dem direkten Zugang zu den fliegerischen Dienstposten in der Heeresfliegertruppe ausschließt (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 29 ff.).

    Denn bei der Auswahl, welche Soldaten in der neuen Struktur der Heeresfliegertruppe in fliegerischen Verwendungen verbleiben, geht es nicht um eine Konkurrenz um höherwertige Dienstposten (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 40).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14

    Anspruch eines Heeresfliegers auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur

    Der 1. Wehrdienstsenat habe nunmehr mit Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - klargestellt, dass die Entscheidung der Personalauswahlkonferenz, einen Soldaten nicht dem Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe zuzuordnen, eine gerichtlich anfechtbare dienstliche Maßnahme darstelle.

    Dieser Argumentation ist der Senat in dem Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - (Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 22 ff., insb. Rn. 28 ff.), in dem er sich erstmals zur Maßnahmequalität der Entscheidungen der Auswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe" geäußert hat, nicht gefolgt.

    Es lag vielmehr auch insoweit in der Verantwortung und Risikosphäre des Antragstellers, im Lichte der Gründe des Beschwerdebescheids von einem weiteren Rechtsbehelf Abstand zu nehmen oder - wie etwa der Antragsteller in dem dem Beschluss des Senats vom 6. Februar 2014 zugrundeliegenden Verfahren BVerwG 1 WB 35.13 - die gerichtliche Entscheidung zu beantragen.

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Anders als die Zuerkennung einer Förderperspektive hat die Auswahl zum Bataillonskommandeur unmittelbare Auswirkungen auf künftige Verwendungsentscheidungen für bestimmte Dienstposten und berührt deshalb die Rechtssphäre der betroffenen Soldaten (vgl. für den ähnlich gelagerten Fall der Entscheidung der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe", einen Soldaten nicht dem Zukunftspersonal zuzuordnen, Beschluss vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 49.14

    Konkurrentenstreit; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Zulässigkeit

    Den gegen diese Entscheidung nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 275/13 und 1210/14, der Vorgang des Bundesministeriums der Verteidigung zur Versetzung des Antragstellers in den Ruhestand und die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 35.13 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 38.14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zuordnung zum Zukunftspersonal der

    Das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - hat mit dem angefochtenen Beschwerdebescheid als gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständige Stelle über den Rechtsbehelf gegen die (nicht status-, sondern verwendungsbezogene) Entscheidung einer Auswahlkonferenz entschieden, die beim Personalamt der Bundeswehr angesiedelt war (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 21).

    b) Die Entscheidung der Auswahlkonferenz "Zukunftspersonal", einen Soldaten nicht dem "Zukunftspersonal" der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal - zuzuordnen, stellt auch eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) dar (dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 22 ff.).

  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

    Es handelt sich vielmehr um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.2.2014 - 1 WB 35.13, vom 29.1.2013 - 1 WB 60/11, vom 25.3.2010 - 1 WB 27.09, unter Hinweis auf Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9, m. w. N.; Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 39.07, BVerwGE 133, 1 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 18.6.2012 - 3 CE 12.675, vom 13.5.2009 - 3 CE 09.413 und vom 8.1.2009 - 3 CE 08.2716).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

    Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.) und für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff.) und für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.).
  • VG München, 28.10.2015 - M 5 E 15.3937

    Besetzung einer Schulleiterstelle

    Es handelt sich vielmehr um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, B. v. 6.2.2014 - 1 WB 35.13, vom 29.1.2013 - 1 WB 60/11, B. v. 25.3.2010 - 1 WB 27.09; BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675, B. v. 13.5.2009 - 3 CE 09.413 und B. v. 8.1.2009 - 3 CE 08.2716 - alle juris).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 48.13

    Anspruch eines Bundeswehroffiziers des Heeres auf Fortbestand seiner

    Es kann vorliegend offenbleiben, ob die Ergebnisse der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal", wenn sie - wie im Fall des Antragstellers - die Zuordnung zum "Reservepersonal fliegerischer Dienst" feststellen, dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellen (bejahend für die Zuordnung zum "Nicht-Zukunftspersonal" Beschluss vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Rn. 22 ff.) oder ob sie - ähnlich wie die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive (vgl. hierzu z. B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 13 ff m.w.N.) - gerichtlich nicht selbstständig anfechtbar sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14

    Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer;

  • VG Aachen, 25.02.2015 - 1 L 875/14

    Truppendienstgericht; Verweisung; Bindungswirkung; Versetzung; Freistellung;

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